Leistungen:

Sind medizinische Maßnahmen regelmäßig zu treffen? Ist ein Aufenthalt im Krankenhaus oder Pflegeheim aber nicht gewünscht und nötig? Dann übernehmen wir im Rahmen der Behandlungspflege die medizinische Versorgung und Betreuung bei Ihnen zu Hause. Die Behandlungspflege ist die Übernahme der ärztlich verordneten Leistungen durch geschulte Pflegemitarbeiter und erfolgt im Auftrag Ihres ArztesDie Behandlungspflege wird beantragt und muss von der Krankenkasse genehmigt werden. Auch hierzu beraten wir Sie gern.

  • Häusliche Krankenpflege gem. § 37.1
  • Medikamente herrichten
  • Medikamentengabe
  • Stomaversorgung
  • Einreibung
  • Injektion s.c.
  • Blutzuckerkontrolle
  • Blutdruckkontrolle
  • Dekubitusbehandlung
  • Infusionen s.c.
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Anlegen und Wechsel von z. B. Wundverbänden und Kompressionsverbänden

Zu den körperlichen Grundbedürfnissen zählen etwa Essen, Trinken, Schlafen. Ist es uns nicht möglich, u. a. diese Grundbedürfnisse ohne fremde Hilfe zu stillen, dann brauchen wir Unterstützung. Diese leistet die Grundpflege. 

  • Körperpflege
  • Hilfe beim Essen und Trinken
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Ernährungsberatung und Gewichtskontrolle
  • Mobilisation
  • Hilfe bei Ausscheidung
  • Sonstige Hilfestellungen

Es gibt eine große Bandbreite an kostenlosen Beratungs-, Schulungs- und Anleitungsangeboten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Gehrne beraten wir Sie hierzu

Der Beratungseinsatz (auch „Beratungsbesuch“ genannt) ist eine Pflegeberatung, die Pflegegeldempfänger in regelmäßigen Abständen in Anspruch nehmen müssen, wenn sie zuhause gepflegt werden. Durch den Beratungsbesuch sollen die Qualität der häuslichen Pflege gesichert und Pflegende unterstützt werden.

Pflege bedeutet auch Kommunikation.
Gern schreiben wir Ihnen daher an dieser Stelle: Sie können und müssen bei einem Pflegebedarf nicht alles allein stemmen oder zahlen!
Denn es gibt die gesetzlich geregelten zusätzlichen Hilfeleistungen.

Wir arbeiten mit dem DRK Hausnotruf zusammen. Gerne beraten wir Sie hierzu

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten zusätzliche Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen. Dies schreiben § 45a SGB XI und § 45b SGB XI fest. Das bedeutet: Alle Pflegebedürftigen und Betreuungsbedürftigen haben Anspruch auf eine Vielzahl alltagserleichternder Hilfeleistungen. Zusätzlich auch zu den gegebenenfalls anderen Leistungen der Pflegeversicherung.

  • alltagserleichternde Hilfeleistungen, z. B. gemeinsames Spazierengehen, Begleiten zu Terminen, Hilfe beim Schreiben von Briefen
  • für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5
  • Bewilligung unabhängig von der Höhe des Pflegegrades
  • Sichern der Betreuung und weitere Hilfestellungen
  • können auch für die Tagespflege genutzt werden
  • ist eine vorübergehende Pflege
  • sichert die Pflege und Betreuung bei Verhinderung der sonst pflegenden Person (z. B. wegen Urlaub, Krankheit o. ä.)
  • erfolgt situativ
  • deckt auch die Grundpflege ab
  • kann bis zu 4 Wochen / 28 Tage pro Jahr in Anspruch genommen werden

Ihrem zuverlässigen Anbieter von qualitativ hochwertiger Pflege im Komfort Ihres Zuhauses.

Kontaktieren Sie uns