,,Reich mir deine Hand und ich werde für dich die Sonne scheinen lassen“
Jeder Mensch ist ein Individuum, dass in seiner Ganzheit gesehen werden muss. Unser Ziel ist es, Hilfe zu geben, wo sie gebraucht wird, Ressourcen zu fördern und Gesundheit und Selbstbestimmung zu erhalten.
In unserem Team werden wir stets mit einem freundlichen Lächeln unseren Klienten zur Seite stehen. Wir pflegen unsere Klienten so, wie wir gerne gepflegt werden möchten.
Bürozeiten: Mo-Fr: 08:00-16:00 Uhr
in Notfällen 24 Std. erreichbar
Individuelle Betreuung
Sind medizinische Maßnahmen regelmäßig zu treffen? Ist ein Aufenthalt im Krankenhaus oder Pflegeheim aber nicht gewünscht und nötig? Dann übernehmen wir im Rahmen der Behandlungspflege die medizinische Versorgung und Betreuung bei Ihnen zu Hause. Die Behandlungspflege ist die Übernahme der ärztlich verordneten Leistungen durch geschulte Pflegemitarbeiter und erfolgt im Auftrag Ihres Arztes. Die Behandlungspflege wird beantragt und muss von der Krankenkasse genehmigt werden. Auch hierzu beraten wir Sie gern.
Zu den körperlichen Grundbedürfnissen zählen etwa Essen, Trinken, Schlafen. Ist es uns nicht möglich, u. a. diese Grundbedürfnisse ohne fremde Hilfe zu stillen, dann brauchen wir Unterstützung. Diese leistet die Grundpflege.
Es gibt eine große Bandbreite an kostenlosen Beratungs-, Schulungs- und Anleitungsangeboten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Gehrne beraten wir Sie hierzu
Der Beratungseinsatz (auch „Beratungsbesuch“ genannt) ist eine Pflegeberatung, die Pflegegeldempfänger in regelmäßigen Abständen in Anspruch nehmen müssen, wenn sie zuhause gepflegt werden. Durch den Beratungsbesuch sollen die Qualität der häuslichen Pflege gesichert und Pflegende unterstützt werden.
Pflege bedeutet auch Kommunikation.
Gern schreiben wir Ihnen daher an dieser Stelle: Sie können und müssen bei einem Pflegebedarf nicht alles allein stemmen oder zahlen!
Denn es gibt die gesetzlich geregelten zusätzlichen Hilfeleistungen.
Wir arbeiten mit dem DRK Hausnotruf zusammen. Gerne beraten wir Sie hierzu
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten zusätzliche Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen. Dies schreiben § 45a SGB XI und § 45b SGB XI fest. Das bedeutet: Alle Pflegebedürftigen und Betreuungsbedürftigen haben Anspruch auf eine Vielzahl alltagserleichternder Hilfeleistungen. Zusätzlich auch zu den gegebenenfalls anderen Leistungen der Pflegeversicherung.